Der Klassenelternbeirat/ Beirätin und dessen VertreterIn (HSchG §§ 106/107 ) wird zu Beginn eines Schuljahres von den anwesenden Eltern einer Klasse für 2 Jahre gewählt. Er oder sie unterstützt die gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schule. Dieser oder diese ist der Ansprechpartner und somit Vermittler, wenn es um Fragen und Angelegenheiten innerhalb der Klasse geht. Der KEB trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Versammlung.
Regina Obermeit
SEB Vorsitzende
Sascha Keller
Stellvertr. SEB Vorsitzender